Gesuch für Kulturschaffende

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wirken sich trotz der gesprochenen Staatsmittel massiv auf die Mitglieder der Kreativindustrie aus. Besonders hart trifft es die selbstständigen Designerinnen und Designer.

Designschaffende, die aufgrund der Massnahmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind und ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, stellen über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur.

Wichtig:

  • Gesuche werden von Suisseculture Sociale ausschliesslich über das Online-Formular angenommen.
  • Als Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale gilt, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) gemäss COVID-19 Verordnung Erwerbsausfall bei der kantonalen SVA gestellt wurde.
  • Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 21. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.

 

Gesuch für Nothilfe einreichen

Informationen zu Suisseculture Sociale